Anmeldung zum Neunkirchener Rosenmontagszug:

Mit dem beiliegenden PDF könnt Ihr Euch bei uns anmelden. Einfach herunterladen ausfüllen, speichern und per E-Mail zusenden:

anmeldung@ig-rosenmontag.de

 

Anmeldeformular Rosenmontagszug Ausfullbar Pdf
PDF – 100,4 KB 31 Downloads
Verfahrensweise BE Fur Brauchtums Anhanger 20241016 Pdf
PDF – 925,8 KB 27 Downloads
2024 09 Erlass BE Anhanger Brauchtum Pdf
PDF – 195,4 KB 23 Downloads

Hinweise für die Zugteilnehmer/innen


Liebe Freundinnen und Freunde des Karnevalszuges in Neunkirchen!


Das Jahr 2025 wird der Erfolg des Jahres 2024 hoffentlich in Neunkirchen fortgesetzt und wir möchten Euch auf diese Art und Weise einige Hinweise geben, um den Zug bunt und
erfolgreich gestalten zu können.

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Als Ansprechpartner für alle Fragen zur Organisation stehen folgende Personen zur Verfügung:


Bernd Schumacher 0172 7038139
E-Mail: Vorsitzender@ig-rosenmontag.de


Daniel Groß 0163 27955758
E-Mail: Geschaeftsfuehrer@ig-rosenmontag.de

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Die Vorgaben des Rhein-Sieg-Kreise zwingen uns die Anmeldung für den Rosenmontagszug zum 05.02.2025 in unseren Händen zu halten.

Die Unterlagen alles Fahrzeuge & Anhänger müssen bis zum 25.02.2024 bei uns vorliegen.

 

Anmeldungen für Fußgruppen

Wer eine Fußgruppe anmelden möchte, muss trotzdem das Anmeldeformular ausfüllen. Wir benötigen Angaben zur Gruppe, zum Motto, zur musikalischen Begleitung und zur Anzahl und Aufteilung der Gruppenteilnehmer.

 

Anmeldung für Wagengruppen

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die nachfolgenden Ausführungen nur eine Hilfestellung sind. Rechtlich verbindlich sind allein die Anweisungen, die der Rhein-Sieg-Kreis veröffentlicht hat. Wir verweisen dazu auf die Homepage des Kreises unter www.rhein-sieg- kreis.de.

 

Siehe auch zum Download

Verfahrensweise BE für Brauchtums-Anhänger_20241016
2024-09 Erlass BE Anhänger Brauchtum

 

Nun zu den Einzelheiten:

PKW und Lieferwagen als Bagagewagen

Für diese Fahrzeuge benötigen wir eine Kopie des Kfz-Scheins mit gut sichtbaren gültigem TÜV-Stempel (mind. gültig bis zum Monat des Umzuges). Dazu benötigen wir ein Schreiben der Versicherung, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug für die Teilnahme an unserem Zug am 03.03.2025 (Datum beachten!) eine Deckungszusage erhält, da dies versicherungstechnisch eine Zweckentfremdung darstellt. Dieses Schreiben wird von den Versicherungen ausgestellt und sollte wegen der Frist für die Vorlage der Unterlagen frühzeitig beantragt werden.

 

Update: Auf jedem Zugfahrzeug muss neben dem Fahrer ein Beifahrer im Zug mitfahren

 

PKW-Anhänger usw.

Diese müssen in jedem Fall ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein. Auch für die Anhänger ist die o. a. Deckungszusage der Versicherung erforderlich.

 

Kombination landwirtschaftlicher Trecker (grüne Nummer) mit landwirtschaftlichem Anhänger (normalerweise ohne separate Zulassung)

Für diese Standard-Kombination unseres Zuges benötigen wir …

 

... für den Trecker: eine Kopie des Kfz-Scheines mit gültigem TÜV-Stempel, dazu – genau wie oben – die Deckungszusage der Versicherung. Wenn Ihr auf dem Anhänger Personenbeförderung plant, achtet bitte darauf, dass diese im Schreiben der Versicherung enthalten ist! Achtet dabei bitte auch auf die Anzahl der genehmigten Personen. Normalerweise schränkt die Versicherung diese nicht ein, manchmal schreibt sie jedoch „8 Personen“ vor (dies ist offen- sichtlich eine Standardzahl). Solltet Ihr jedoch mehr Personen auf Eurem Wagen befördern wollen, müsst Ihr Euch darum bemühen, dass diese Zahl genehmigt wird oder die Personenzahl aus dem Schreiben der Versicherung gestrichen wird. Bei An- und Abfahrt zum/vom Karnevalszug ist auch die „genehmigte Personenbeförderung“ nicht zugelassen!

 

Update: Auf jedem Zugfahrzeug muss neben dem Fahrer ein Beifahrer im Zug mitfahren

 

... für den zulassungsfreien (landwirtschaftlichen) Anhänger: die ABE, die sogenannte „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Diese ist – auch bei uralten Fahrzeugen – hoffentlich noch im Besitz des Landwirts bzw. Eigentümers.

 

Information des Strassenverkehrsamtes:

 

  • ist der Anhänger bereits mit Kennzeichen zugelassen -> Betriebserlaubnis besteht und Zulassung ist bei der Erstellung des Brauchtumsgutachtens vorzulegen
  • ist der Anhänger nicht zugelassen, aber es ist eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) vorhanden -> Betriebserlaubnis besteht und diese ist bei der Erstellung des Brauchtumsgutachens vorzulegen
  • ist der Anhänger nicht zugelassen und es ist eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) nicht vorhanden -> am Hänger nach der Fahrgestellnummer des Hängers suchen und beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen, ob über die Fahrgestellnummer dort ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) ausgestellt werden kann -> wenn ja, dann besteht Betriebserlaubnis und diese ist bei der Erstellung des Brauchtumsgutachens vorzulegen
  • es gibt weder Unterlagen noch kann ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung durch das Straßenverkehrsamt ausgegeben werden -> neue Betriebserlaubnis für Brauchtumshänger muss über den TÜV erstellt werden bevor das Brauchtumsgutachen erstellt werden kann

 

-An dem Umstand des Bestehens einer „Betriebserlaubnis“ oder eines „Gutachtens“ hat sich nichts geändert

 

Aufbauten bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Solange in die eigentliche Konstruktion des Fahrzeugs nicht eingegriffen wird und es sich um "Aufbauten der normalen Art" handelt – also (mindestens) 1.000 mm hohes Geländer, ggf. ein nicht zu hohes Dach, keinerlei seitliche Anbauten, lediglich eine Leiter oder Treppe nach hinten (in keinem Fall nach vorn!) – ist auch eine spezielle TÜV-Abnahme des Wagens und der Kombination erforderlich. Detailmaße für Treppen und Leitern, Abdeckungen der Räder (höchstens 30 cm vom Boden mit Abschluss auf den Boden in Form von Folie oder Stoff bis zur Straße!) die, Details zu Kupplungen und Schere (Einschlagwinkel) usw. entnehmt Ihr bitte den Bauanleitungen auf der Internetseite des Kreises (siehe Seite 3). Oder: Nicht verzagen, Rainer fragen! Falls Ihr jedoch ein besonderes Gefährt mit speziellen Auf- oder Anbauten bauen wollt, wird auch hier eine TÜV-Abnahme benötigt. Diese bedeutet üblicherweise kein großes Problem, braucht aber Zeit und kostet Geld. Auch die TÜV- Abnahme muss uns bis zum 25.Januar 2025 vorliegen!

 

Alle anderen Kombinationen, z. B. Trecker mit LKW-Anhänger (auch Tieflader), LKW mit Anhänger usw.

Hierfür erkundigt Ihr Euch bitte vor der Planung (geschweige denn Bauen) beim TÜV. Hier sind technische Fragen, z. B. zur Anhängelast und Bremslast, aber auch Fragen zur Zulassung, Versicherung, Personenbeförderung usw. zu beachten. Von unserer Seite sollen, werden und können wir dazu keine generellen Hinweise geben. In jedem Fall benötigen wir aber für die Zugmaschine und den Anhänger (der in dem Fall üblicherweise zugelassen ist) Kfz-Schein mit TÜV-Stempel sowie Versicherungs-Deckungszusage. Dazu kommt dann ggf. die TÜV-Abnahme der Kombination.

 

Update: Auf jedem Zugfahrzeug muss neben dem Fahrer ein Beifahrer im Zug mitfahren

 

Nicht zugelassene Zugfahrzeuge oder LKW

Hierfür müsst Ihr für den entsprechenden Zeitraum ein Kurzzeit-Kennzeichen beantragen und es muss eine Betriebserlaubnis vorliegen.

 

Gemietete oder geliehene professionelle Karnevals-Anhänger (Prinzenwagen, Komitee-Wagen usw.)

Achtet bitte darauf, dass die in dem Fall immer erforderliche TÜV-Genehmigung noch gilt (bitte bereits bei der Anmietung danach fragen). Ebenfalls muss eine Betriebserlaubnis vorhanden sein und auch vorgelegt werden können. Prüft auch etwaige Auflagen, die der TÜV ggf. bezüglich der Zugmaschine gemacht hat.

 

Aufsitz-Rasenmäher (auch ohne Mähvorrichtung), Quads, Karts und andere Kleinkraftfahrzeuge sind nicht zugelassen.

 

Mopeds und Mofas sind auch wegen der Geruchsbelästigung nicht erwünscht.

 

In allen Fällen ist der Führerschein des Fahrzeugführers als gut lesbare Kopie mit einzureichen.

 

Kontrollen des Rhein Sieg -Kreises

 

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises kann bei der Zugaufstellung die Fahrzeuge und Anhänger bei den Karnevalszügen kontrollieren. Es wird Fahrzeuge, die die Kriterien nicht erfüllen oder deren Unterlagen Abweisungen von den eingereichten Unterlagen zeigen oder bei denen Unterlagen fehlen (Führerscheine) ggf. vom Zug ausschließen

 

Aufstellung des Zuges

Wir bitten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen, sich am Rosenmontag den 03.03.2025 um 13.00 Uhr am Startpunkt des Zuges in der Schöneshofer Straße in Wolperath einzufinden.

Eine Zufahrt auf die Schöneshofer Straße ist auch durch Birken möglich, um sich direkt von hinten in den Zug einzufädeln.

Wie gewohnt werden wir die Fahrzeuge und Fußgruppen in umgekehrter Reihenfolge auf der Schöneshofer Straße aufstellen. Bringt bitte schon bei der Anfahrt zum Aufstellungsort die Nummern an Eurem Fahrzeug, Karren oder wo auch immer gut sichtbar an. Die Nummern bekommt Ihr bei der Ausgabe des Wurfmaterials (Freitag vor Karneval von 18.00–19.00 Uhr an der Halle des R&M Krämer GmbH, Ohlenhohner Straße 52 in Neunkirchen.

 

Verlasst Euren Platz bitte nicht mehr und haltet Euch beim Start des Zuges um 14.00 Uhr mit der kompletten Gruppe bereit, um zügig loszumarschieren. Feuerwehr und Hilfsdienst stehen allen teilnehmenden Gruppen helfend zur Seite.

 

Start und Weg des Zuges

Der Karnevalszug startet um 14.00 Uhr, indem der Zug von hinten an allen Zugteilnehmern vorbeigehend auf die Hennefer Straße einbiegt und dieser bis zum Rathaus in Neunkirchen folgt. Alle Wagen werden dann in Richtung Gesamtschule auf die Rathausstraße einbiegen und dort im Kreisel parken.

Kein Wagen fährt gerade aus, entgegen des Zugweges, sondern alle müssen dort stehen bleiben, bis die Zugleitung den Weg auf die Hauptstraße wieder freigibt.

 

Noch eins zum Verhalten im Zug: Helft bitte mit, große Lücken im Zug zu vermeiden. Bleibt nicht stehen, rast aber nach einer möglichen Stockung auch nicht gleich wieder los. Geht oder fahrt bitte gleichmäßig. Der Zug wird wieder langsam fahren, sodass jeder im Zug genug Zeit hat, um seine Bekannten am Zugweg zu begrüßen.

 

Versicherung

Der Karnevalszug ist ausreichend versichert. Wir hoffen nicht, dass sich die Notwendigkeit ergibt diese Versicherung nutzen zu müssen.

 

Recht am eigenen Bild

Beim Karnevalszug und der „Loss Me Fiere – Die Party“ werden Fotos gemacht, die auch veröffentlicht werden, z. B. unter www.ig-rosenmontag.de.

Diese Fotos gelten als "Bild in der Menge“. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin muss davon ausgehen, im Interesse der Öffentlichkeit fotografiert zu werden und hat dies auch billigend in Kauf zu nehmen.

 

Verhaltensregeln

Es ist sicherzustellen, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kein Wurfmaterial verwenden, durch das andere Personen verletzt oder anderweitig geschädigt werden können.

Der Einsatz von Konfetti im Rosenmontagszug ist nicht erlaubt.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen sich verkehrsgerecht verhalten (also: Vorsicht mit dem Alkohol!).

Verpackungsmaterial (gebündelt bzw. gefaltet) kann an zwei Sammelstellen abgegeben werden. Auf Höhe des ehemaligen Thurn-Geländes und schließlich am Endpunkt Kreisel an der Gesamtschule.

In keinem Fall gehört er auf die Fahrbahn oder den Gehweg, noch weniger in Vorgärten oder in die Natur!

Geschreddertes Altpapier und ähnlicher Müll als Konfetti-Ersatz haben im Karnevalszug nichts verloren!

 

  • Alle Karnevalswagen müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
  • Eltern haften für ihre im Zug mitgehenden oder mitfahrenden Kinder.
  • Tiere sind grundsätzlich im Karnevalszug nicht erlaubt.
  • Personenbeförderung auf Anhängern zu und vom Zug weg ist nicht erlaubt.

 

Absicherung der Fahrzeuge durch Ordner („Wagenengel“):

Die Kraftfahrzeuge und Anhänger im Zug sind an jeder Fahrzeugachse durch zwei Wagenengel abzusichern. Generell gilt, dass an jedem Rad des Fahrzeugs oder Anhängers ein Wagenengel zu positionieren ist! Bei Tandemachsen werden die Doppelräder als ein Rad betrachtet.

Eine Teilnahme am Zug ohne Wagenengel ist aus sicherheits- und versicherungs- technischen Gründen nicht gestattet und führt zum Ausschluss der jeweiligen Gruppe aus dem Zug.

Es dürfen nur Personen als Wagenengel eingesetzt werden, die mindestens 16 Jahre alt, für die Aufgabe geeignet und im Zug nicht alkoholisiert sind. Diese Personen erhalten einheitlich Warnwesten von der IG Rosenmontag im Rahmen der Wurfmaterialausgabe am Freitagabend. Die grundsätzliche Aufgabe der Wagenengel besteht darin, die Achsen der Fahrzeuge und Anhänger zu sichern, und dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu nah an die Wagen und die Bereifung herankommt.

Die Westen sind nach dem Zug bei der Zugleitung wieder abzugeben.

 

Zugleiter

Bernd Schumacher & Daniel Gross sind dieses Mal unsere Zugleiter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihren Anweisungen zu folgen ist.

 

Loss mer Fiere – Die Party!

In diesem Jahr erhaltet Ihr natürlich alle ein Eintrittsbändchen für den kostenlosen Eintritt für die nachfolgende Party in der Aula der Gesamtschule.

Auch hier wird es eine Reihe von Änderungen im Saal geben und es wird in diesem Jahr ein Foodtruck vor der Tür stehen.

Im Rahmen der Wurfmaterialausgabe erhaltet Ihr entsprechende Eintrittskarten, die gegen Eintrittsbändchen am Eingang zum Saal getauscht werden.

Hierbei wird bei Bedarf auch eine Alterskontrolle vorgenommen.

Die IG Rosenmontag e.V. nimmt sich allerdings das recht, stichprobenartig die Anzahl der Teilnehmer auf den Wagen etc. bei Bedarf zu kontrollieren.

 

Liebe Karnevalsfreundinnen und Karnevalsfreunde,

haltet bitte diese sinnvollen und nützlichen Regeln ein, damit der Karnevalszug wieder so reibungslos läuft wie in allen Jahren zuvor.

 

Personen oder Gruppen, die die Regeln nicht einhalten oder den Anweisungen der Zugleitung nicht folgen,

kann die IG Rosenmontag e.V. als Veranstalter über seine Zugleiter vom Karnevalszug ausschließen.